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   VGH Hessen, 21.11.1995 - 11 UE 1544/95   

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https://dejure.org/1995,3607
VGH Hessen, 21.11.1995 - 11 UE 1544/95 (https://dejure.org/1995,3607)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.11.1995 - 11 UE 1544/95 (https://dejure.org/1995,3607)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. November 1995 - 11 UE 1544/95 (https://dejure.org/1995,3607)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 1 NamÄndG, Art 1 FamNamRG, Art 7 FamNamRG
    Namensänderung: Tendenz zur Erleichterung der Änderung des Familiennamens bei minderjährigen Stiefkindern - Namensgleichheit in der neuen Familie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bedeutungsverlust der Ordnungsfunktion des Nachnamens in Bezug auf die Kennzeichnung der Person und hinsichtlich der Dokumentation der Abstammung durch die Reform des Namensrechts; Möglichkeit zur Erleichterung der Namensänderung bei minderjährigen, in häuslicher ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 153 (Ls.)
  • NJW 1996, 1840
  • NJW 2001, 1520 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 813 (Ls.)
  • FamRZ 1996, 892
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1994 - 10 A 3684/94

    Geburtsname; Kinder; Geschiedene Ehen; Wohl des Kindes

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.1995 - 11 UE 1544/95
    Soweit das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 9. September 1994 - 10 A 3684/94 - (NJW 1995, 1231) Vorbehalte gegenüber der im Urteil vom 7. Januar 1994 (a. a. O.) vertretenen Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts geltend gemacht hat, überzeugt dies den Senat nicht, zumal dieses Urteil nicht rechtskräftig ist.
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.1995 - 11 UE 1544/95
    Dieses Recht ist bei Scheidung der Eltern unter Berücksichtigung des Kindeswohls (§ 1671 Abs. 2 BGB) zu regeln, wobei das Sorgerecht entgegen dem für nichtig erklärten § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 3. November 1982 - 1 BvL 25/80 - u. a., BGBl. 1982 I S. 1576 = FamRZ 1982, 1179) auch beiden Elternteilen gemeinsam übertragen werden kann, was hier jedoch nicht geschehen ist.
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.1995 - 11 UE 1544/95
    Die Fünfmonatsfrist, nach deren Ablauf die Rechtsprechung allgemein einen sogenannten absoluten Aufhebungsgrund darin sieht, daß das verspätet abgesetzte Urteil gemäß § 138 Nr. 6 VwGO nicht mit Gründen versehen sei (Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OBG 1/92 -, BVerwGE 92, 367), ist mit der Übergabe des vollständig abgefaßten Urteils an die Geschäftsstelle am 29. März 1995 (Blatt 94 GA) gewahrt worden (§§ 173, VwGO 222 ZPO, 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB).
  • BVerwG, 07.01.1994 - 6 C 34.92

    Stiefvater-Nachname I - § 3 Abs. 1 NÄG, 'erforderlich' - 'förderlich'

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.1995 - 11 UE 1544/95
    Er ist darin zu sehen, daß die beantragte Namensänderung dem Kindeswohl der Beigeladenen zu 2. und 3. förderlich ist (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Januar 1994 - 6 C 34.92 -, BVerwGE 95, 21 ff.).
  • VGH Hessen, 27.07.1994 - 11 UE 842/94

    Namensänderung in sog Stiefkinderfällen - notwendige Beiladung des nicht

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.1995 - 11 UE 1544/95
    Der teilweise vertretenen Ansicht, nicht sorgeberechtigte Elternteile seien nach Scheidung der Ehe, aus der die betroffenen Kinder stammen, nicht klagebefugt im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO, ist der Senat in seinem den Beteiligten im vorliegenden Verfahren bekanntgegebenen Beschluß vom 27. Juli 1994 - 11 UE 842/94 - (FamRZ 1995, 568) ausführlich entgegengetreten.
  • OLG Stuttgart, 30.03.1999 - 6 U 141/98

    Wohnungskauf nach Vertreterbesuch - § 1 Abs. 1 HWiG, Fortwirken der

    Wenn die Beklagte keine Vertragsverhandlungen in ihren eigenen Geschäftsräumen mit dem Darlehensnehmer führt, sondern es hinnimmt, Verträge mit ihr von Dritten zugeführten Kunden zu schließen, ist kein Grund erkennbar, warum sie sich nicht auch die äußeren Umstände, die zum Vertragsschluß geführt haben, zurechnen lassen muß (vgl. KG NJW 1996, 1840 und BGH v. 12.6.1991 - VIII ZR 178/90, MDR 1991, 837 = NJW-RR 1991, 1524 zur vergleichbaren Situation im Rahmen des § 1 Abs. 1 Nr. 2 HWiG).
  • VG Dresden, 17.06.1999 - 1 K 2635/98
    Es ist bereits zweifelhaft, ob die Ordnungsfunktion des Nachnamens sowohl in Bezug auf die Kennzeichnung der Person als auch hinsichtlich der Dokumentation der Abstammung angesichts erfolgter Reformen des Namensrechts noch von großer Bedeutung ist (vgl. BVerwG 13.12.1995 a.a.O. und VGH Kassel 21.11.1995 - 11 UE 1544/95 -, StAZ 1996, 143 = NJW 1996, 1840).
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